Jagdbanngebiet Huetstock – Lebensraum für zahlreiche Wildtiere
Der Auswilderungsort der Bartgeier im Henglihang befindet sich innerhalb des Eidgenössischen Jagdbanngebiets Huetstock. Das Jagdbanngebiet erstreckt sich zwischen dem Melchtal und dem Engelbergertal und weist nebst alpinen Weiden und Felslandschaften auch artenreiche Waldgebiete auf. In Jagdbanngebieten ist nicht nur die Jagd verboten, sondern auch gewisse Freizeitaktivitäten wie freies Zelten, Skifahren ausserhalb von markierten Routen oder Drohnen fliegen sind untersagt. Zudem sollten die Wege nicht verlassen werden, Wildtiere nicht gestört oder gefüttert werden und Hunde sind an der Leine zu führen. Mit diesen Massnahmen können seltene und bedrohte wildlebende Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume geschützt werden und bleiben langfristig erhalten. Zudem sollen damit auch die Bestände jagdbarer Arten auf einem für die Populationen gesunden Niveau erhalten bleiben. Die ersten Jagdbanngebiete wurden in der Schweiz bereits Ende des 19. Jahrhunderts ausgeschieden, dies aufgrund des grossen Jagddruckes auf die wildlebenden Huftiere. Heute gibt es mittlerweile 43 eidgenössische Jagdbanngebiete in der Schweiz. Für die Bartgeier sind diese Gebiete besonders wertvoll, denn nur wo die Wildbestände ausreichend gross sind, fällt auch genügend Aas an, welches die Nahrungsgrundlage für die Geier bildet.